Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Alle von diesen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Erklärungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Umfang und Gegenstand der Leistungen:
Für den Vertrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. An Stelle einer schriftlichen Bestätigung kann bei kurzfristigen Lieferungen die ausgestellte Rechnung treten. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen der VOB.3. Preise
Die Preise gelten ab unserem Werk Leipzig einschließlich Verpackung und Transportkosten, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden ist. Wenn nicht ausdrücklich im Angebot beschrieben, werden Montagearbeiten (einschließlich Material) und sonstige Nebenleistungen, gesondert berechnet und abgerechnet. Materialpreis und Lohnerhöhungen, die bei der Preisstellung noch nicht berücksichtigt wurden, gehen zu Lasten des Käufers. Erhöhungen mit rückwirkender Kraft machen Nachberechnungen erforderlich. Evtl. anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten sowie Statiken sind vom Auftraggeber zu tragen.
4. Lieferung
Die Lieferzeit rechnet vom Tage der Klarstellung des Auftrages bis zum Tage der Bereitstellung bzw. Lieferung und wird nach Möglichkeit eingehalten. Zeitgerechte Erledigung des Auftrages setzt u. a. voraus:
- Reibungslose Anlieferung der Materialien von unseren Vorlieferern,
- Störungsfreier Betriebsablauf,
- Einhaltung der Verpflichtung des Auftraggebers.
Diese Hemmnisse entbinden uns ganz, teilweise oder für die Dauer der Störung von der Erfüllung des Vertrages. Die Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bleibt auch bei verspäteter Lieferung bestehen. Schadenersatzansprüche des AG, wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
5. Warenrücknahme
Bei Sonderanfertigungen und Bestellungen keine Rücknahme. Für Warenrücknahmen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, behalten wir uns die Berechnung einer 50%igen Wertminderungsgebühr vor. Dieses gilt nur bei Lagerware.
6. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen.Dem Auftraggeber stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
1/3 bei Auftragserteilung,
1/3 bei Lieferung,
1/3 bei Rechnungslegung.
Alle Beträge netto Kasse ohne Abzüge.
Unsere Lieferung erfolgt nur unter diesen Voraussetzungen. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Abschlagszahlungen zu beanspruchen, diese Zahlungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter dem üblichen Vorbehalt. Voraussetzung für die Hereinnahme von Wechseln ist die Diskontierungsmöglichkeit, Wechselkosten werden in jedem Falle dem Auftraggeber weiterbelastet. Bei Zielüberschreitung oder Stundung erfolgt Berechnung von Zinsen mit 3 % über dem Landeszentralbanksatz. Zur Entstehung des Rechts auf Erhebung von Verzugszinsen bedarf es keiner ausdrücklichen Inverzugsetzung. Wir gewähren ein Zahlungsziel von äußerst 21 Tagen.
7. Haftung für Mängel
Beanstandungen werden nur bei sofortiger, schriftlicher Mitteilung nach Empfang der Ware oder Dienstleistung berücksichtigt. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos Ersatz geliefert. Bei fehlerhaften Teilen an Elementen werden nur die beschädigten Einzelteile, nicht jedoch das ganze Element ausgetauscht. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung haften wir nicht. Fehler und Schäden an handelsüblichen Teilen, sowie an Eloxalqualitäten (z. B. Vorkorrosion, Farbunterschiede usw.) fallen nur insoweit unter unsere Gewährleistung, als diese auch von unseren Vorlieferern übernommen werden. Wir haften nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtiges Handeln des Auftraggebers oder eines Dritten beeinträchtigt wird. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb 2 Jahre nach erfolgter Lieferung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt nach § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die von uns gelieferten Waren bleiben, auch in Verbindung mit anderen Baukörpern, bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Bei der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware an einen Dritten tritt der Auftraggeber schon jetzt seinen Anspruch aus dem Veräußerungsvertrag bis zum Eingang aller Zahlungen seitens der AG, aus dem ersten Vertrag an uns ab. Der AG darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Warengegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
9. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Auftrags- und sonstige Bedingungen des AG gelten nicht, außer durch eine schriftliche Anerkennung unsererseits.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten, ist Salzgitter. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.